KFW Förderung 440 – Ladestationen für Elektroautos
KfW-Förderung 440 in 5 Schritten (ACHTUNG: seit dem 28.10.2021 können keine Förderanträge mehr gestellt werden)
1. Förderbedingungen auf KfW.de/440 prüfen
Bitte beachten Sie die Förderbedingungen der KfW. Wir empfehlen ein Angebot über die elektrische Installation im Vorfeld einzuholen. Je nach Zustand der Elektroinstallation, Montageort, Leitungsweg oder Leitungslänge können Umbaumaßnahmen fällig und dadurch Mehrkosten verursacht werden!
2. Förderantrag stellen, Bestätigung abwarten!
Im KfW-Zuschussportal können Sie den Zuschuss ganz einfach selbst beantragen, den Link finden Sie am Ende des Beitrags.
(Achtung: Die Angaben zur Identität müssen gleichlautend mit dem Personalausweis des Antragstellers sein)
(Achtung: Die Angaben zur Identität müssen gleichlautend mit dem Personalausweis des Antragstellers sein)
3. Charger im Shop aCharger.de/shop ordern
Die Bestätigung der KfW erhalten Sie sehr schnell, hierbei handelt es sich um eine Reservierung. Die Prüfung erfolgt später, wenn Sie alle Unterlagen einreichen.
Der Charger kann mit der Bestätigung bestellt und der Fachbetrieb mit der Installation beauftragt werden.
Der Charger kann mit der Bestätigung bestellt und der Fachbetrieb mit der Installation beauftragt werden.
4. Durch einen Elektriker für min. 901€ Gesamtsumme installieren lassen
Bei der Beauftragung des Handwerkers sollte schon im Vorfeld auf eine Gesamtsumme vom mindestens 901€ geachtet werden. Wird die Mindestförderhöhe von über 900€ nicht erreicht, kann der Zuschuss seitens der KfW nicht ausgezahlt werden.
5. Zuschuss über 900€ pro Ladepunkt von der KfW erhalten!
Nach der Installation und Begleichung aller Rechnungen, können Sie die Unterlagen bei der KfW hochladen.
Der Zuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt!
Der Zuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt!
Die Vorraussetzungen für den Zuschuss:
- Die Fördersumme (Kosten für Ladestation und Installation) muss über 900,- € liegen
- Der Förderantrag muss vor Kauf und Installation im KfW-Zuschussportal gestellt werden und durch die KfW bestätigt werden, ab jetzt beginnt die Realisierungsfrist von 9 Monaten! Für den ersten Antrag bei der KfW benötigen Sie kein Angebot über die Installation oder die Ladestation
- Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen)
- Der Antragssteller benötigt kein Hybrid- oder E-Fahrzeug
- Der Strombezug muss zu 100% aus erneuerbaren Energien (Stromliefervertrag oder/und aus regenerativen Eigenerzeugung) stammen
- Gefördert werden stationäre Ladestationen (VDE 0122-1) auf privaten Grundstücken (z.B. Stellplatz oder Garage) und die Kosten der Installation
- Die Ladestation muss förderfähig sein – so wie z.B. der go-e HOMEfix 11 kW
- Ein Elektriker muss die Ladestation ortsfest anschliessen
- Die Ladeleistung muss 11 kW pro Ladepunkt betragen (Alternativ: Bestätigung über Drosselung auf 11 kW)
- Sie muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen
- Es muss eine sichere Software-Update-Fähigkeit gewährleistet sein
- Der Netzbetreiber muss Vorgaben und Fahrpläne einsteuern können
- Es muss für einen Zeitraum von 12 Monaten eine Ladebereitschaft sichergestellt werden
- Der Strom aus der Ladestation darf nicht verkauft oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden
- Der Antragsteller geht in Vorleistung
Weitere nützliche Links:
- KfW-Zuschussprotal – hier stellen Sie den Zuschussantrag
- Allgemeine Informationsseite der KfW
- Merkblatt: Ladestationen für Elektroautos –Wohngebäude (PDF)
- Merkblatt: Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen (PDF)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Beantragung und Vergabe wohnwirtschaftlicher Zuschussprodukte der KfW (PDF)
- Extra-Förderung für eine Photovoltaik-Anlage
Rechtlicher Hinweis:
Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit, bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Informationsseite der KfW!